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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil für alle Verträge, die Johann Wierl mit ihren Kunden schließt. Sämtliche Leistungen von Johann Wierl erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von Johann Wierl ausdrücklich angenommen werden.
  • Das Recht, diese AGB, Preise sowie Leistungen und deren Beschreibungen unter Einhaltung angemessener Ankündigungsfristen jederzeit zu ändern, bleibt Johann Wierl vorbehalten.
  • Angebote von Johann Wierl sind stets unverbindlich und freibleibend. Angaben über Preise und Leistungen in gedruckter oder elektronischer Form, die der Werbung dienen, sind ausdrücklich kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Leistungsbeschreibung.
  • Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hatJohann Wierl nicht zu vertreten und berechtigen Johann Wierl, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

2.  Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

  • Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
  • Der Kunde unterstützt Johann Wierl bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen.

3.  Vertragsabschluss und Durchführung des Vertrages

  • Sämtliche Beauftragungen seitens des Kunden haben in schriftlicher Form zu erfolgen.
  • Dabei gilt die Beauftragung und die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung bereits durch die einseitige schriftliche Auftragserteilung, auch ohne schriftliche Auftragsannahme seitens Johann Wierl.
  • Fallen zusätzliche Kosten zu den vereinbarten Festpreisen an, weil die Leistungen den Rahmen übersteigen, der die erfahrungsgemäße Berechnungsgrundlage für die Festpreise ist, so ist Johann Wierl berechtigt, den zusätzlichen Aufwand nach den von Johann Wierl üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
  • Terminzusagen beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfangs bezugnehmend auf Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner alle notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.

4.  Urheberrechte

  • Sämtliche Urheberrechte und Miturheberrechte an den von Johann Wierl erstellten Dokumenten, Gutachten, Prüfberichten, Berechnungen und sonstigen Darstellungen und Aussagen verbleiben bei Johann Wierl.
  • Die Weitergabe der oben beschriebenen Dokumente und Arbeitsergebnisse, sowie die Weitergabe der im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung erworbenen Kenntnisse und Informationen an Dritte ist nicht zulässig, es sei denn, Auftraggeber und Auftragnehmer haben hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

5.  Gewährleistung

  • Eine Gewährleistung seitens der Johann Wierl besteht ausschließlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in Zusammenhang mit der erteilten Beauftragung erstellten Dokumente und Ausarbeitungen.

6.  Haftung

  • Seitens Johann Wierl wird keine Haftung für jede Form von Schäden oder Folgeschäden, z.B. wirtschaftlicher Art, übernommen, die durch Beratungsleistungen bzw. Ergebnisse der Johann Wierl entstehen bzw. entstanden sind.
  • Johann Wierl haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder technische Ziele oder Erfolge des Kunden mit Hilfe der von Johann Wierl erbrachten Leistungen erreicht werden.
  • Johann Wierl leistet Schadensersatz für eigenes Verhalten und das ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
  • Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.
  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass Korrespondenz und Datenaustausch per elektronischer Post (E-Mail) vorgenommen werden. Johann Wierl haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein unberechtigter Zugriff durch Dritte erfolgt bzw. Daten oder Informationen verloren gehen ohne dass hieran Johann Wierl ein Verschulden trifft.
  • Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Johann Wierl.

7.  Geheimhaltung

  • Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse, Informationen und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke der erteilten Beauftragung verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
  • Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
  • Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

8.  Zahlungsbedingungen

  • Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts davon abweichend vereinbart wurde.
  • Ist ein Festpreis schriftlich vereinbart, so kann Johann Wierl, entsprechend der erbrachten Leistungen anteilig Abschlagszahlungen in Rechnung stellen.
  • Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich und mit Begründung bei Johann Wierl anzuzeigen
  • Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungstermins treten, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Johann Wierl ist berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, Verzugszinsen zu verlangen.

9.  Sonstiges

  • Von Johann Wierl genannte Termine sind unverbindlich. Anspruch auf Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung von Terminen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.  Schlussbestimmungen

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Johann Wierl.
  • Alle Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen in Form von mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Lücke.

Stand August 2018
Rechtliches
Johann Wierl
Sachverständiger
Sonnenweg 13a
82194 Gröbenzell
mobil 0160 / 15 34 969


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